Erziehung zu Konformität, Verdummung und Duldung strafrechtlich relevanter Handlungen: Social Networks

 

Zwei Individualisten - © Alfred Rhomberg

 

 

Das Internet ging aus dem Vorläufer „Arpanet“ (1969-1983) hervor, das ursprünglich zur Vernetzung von Universitäten und Forschungseinrichtungen in den USA verwendet wurde um die damals sehr teure Rechnerkapazität besser auszunützen. Dementsprechend seriös war das Arpanet, doch auch das ab 1990 von der National Science Foundation zunächst für kommerzielle Zwecke gedachte und vom CERN 1991 (1) öffentlich gemachte Internet, war als World Wide Web (WWW) nach seiner Einführung noch ein weitgehend seriöses Instrument der Kommunikation, das erst ab 2003 nach der Eroberung durch die Social Networks einen Teil seiner Seriosität wieder einbüßte. Inzwischen hat das Internet zu umfassenden Veränderungen der Medien und der privaten Nutzung geführt – ein Vergleich mit der Erfindung des Buchdrucks ist durchaus erlaubt, wenn man berücksichtigt, dass auch Bücher früher nur einem kleinen Teil gebildeter Menschen zur Verfügung standen und der Buchdruck daher erst mit wachsender Verbreitung von Büchern und Zeitungen gelegentlich missbraucht wurde/wird.

 

Social Networks

 

Ab 2003 wurden die „klassischen“ e-mails (2) durch Facebook, Twitter, YouTube verdrängt und aus passiven Internetnutzern (Surfern) entstanden zunehmend aktive Gruppen, die das Internet in erster Linie aktiv in Form von Usergruppen nutzten. Die neue Dimension der Kommunikation ist in ihrer Tragweite inzwischen zwar bekannt, jedoch noch längst nicht ausgeschöpft.  

 

Vorteile der Social Networks:

 

1). Schnelle Kommunikation von Nachrichten (wichtig für alle die im Nachrichtengeschäft tätig sind, insbesondere online-Journalismus).

 

2). Marketing: Produkte können schneller bekannt gemacht und verkauft werden.

 

3). Initialisierung von Massenbewegungen mit positiven Absichten (z.B. wurde der „Arabische Frühling“ weitgehend durch Social Networks eingeleitet, selbst wenn dieser Frühling bisher weitgehend gescheitert ist.

 

Anm. siehe hierzu den Beitrag dieses Magazins: Ein neues Kapitel der Massenpsychologie - Social Networks

 

4). Weltweiter Austausch von Meinungen zu Politik, Wissenschaft und Kultur.

 

Nachteile von Social Networks:

 

1). Konformität: Der vorher unter 4). genannte weltweite Austausch von Meinungen kann zu Konformität bezüglich der eigenen Einschätzung von politischen und kulturellen „Meinungen“ führen:

 

Meinungen werden nicht richtiger, wenn sie von vielen geteilt werden! Das kann so weit gehen, dass frau/man sich in einer webbasierten Informationsblase befindet, in welche nur noch Berichte eindringen, die das eigene Weltbild festigen.

 

2). Verdummung: Wer bereits im Schulkindalter sein Kommunikationsbedürfnis fast ausschließlich mittels Smartphones bzw. Social Networks befriedigt, entzieht sich zunehmend der aktiven Diskussion mit Gleichaltrigen. Der meist primitive Austausch über Nichtigkeiten (mit angefügten Bildern) setzt sich auch im Alter der Pubertät (und danach) fort. Schulkinder im Autobus oder anderen Verkehrsmitteln sitzen mit Earphones schweigsam nebeneinander und bearbeiten ihre Smartphones, anstatt sich miteinander zu unterhalten. Das Ergebnis eine gewisse Verdummung und ein gestörtes Sozialverhalten.

 

Anm.: Unterhaltungen zu zweit oder größeren Gruppen waren auch früher nicht immer „hochgeistig“, sondern schlossen Blödeleien und kleine Streitereien ein – gerade diese Blödeleien und das direkte unmittelbare „Ausfechten“ von Streitigkeiten waren wichtige Bausteine zur Persönlichkeitsentwicklung. Wenn Schulkinder oder Studenten vor dem Internetzeitalter ohne potentielle Ansprechpartner im Autobus saßen, so dachten sie doch meist über irgend etwas nach. Traf man sich in der Stadt, so kam es bald zu Diskussionen über Dinge die oft über die Banalitäten des Alltags hinausgingen und gelegentlich an die „wandelnden Schüler des Aristoteles“ erinnerten - dementsprechend bezeichneten sich die Mitschüler des Autors im Klassenjargon scherzhaft als „Peripatetiker“(3).

 

Insgesamt führen die geschilderten Nachteile, besonders auch, dass Nachrichten aus aller Welt oft nur noch aus online-Diensten abgerufen werden, zu einem nicht zu unterschätzenden Verlust an Individualität, also jenen Persönlichkeitseigenschaften, welche die Interessen und Wertorientierungen  eines Menschen widerspiegeln.

 

Strafrechtlich relevante Handlungen und deren unbeabsichtigte Duldung

 

Dass die Internetkriminalität zunimmt ist bekannt, auch dass diese neue Form von Kriminalität strafbar ist und juristische Folgen bis hin zu Gefängnisstrafen hat. Doch auch Mobbing und Stalking per Internet sind strafbar und können gerichtlich geahndet werden. Bei Hasspostings, Verleumdungen und Ehrenbeleidigungen per Internet ist sich die Rechtsprechung zwar darüber einig, dass der Missbrauch des Internets über Social Networks oder Internetportale strafbar ist, eine konsequente Verfolgung durch die Möglichkeiten des Rechtstaates findet aber nur eingeschränkt statt, weil es a) zu wenig Abgrenzungsmöglichkeiten und b) noch viel zu wenig Erfahrungen mit solchen Delikten in der Rechtsprechung gibt. Homepages und Internetportale müssen ein Impressum enthalten, aus dem die Verantwortlichen der Seiten ersichtlich sind. Strafrechtlich relevante Inhalte auch von Hass- oder Verleumdungspostings sollten grundsätzlich angezeigt werden, die Tilgung solcher Seiten auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses lässt dann leider oft auf sich warten.

 

Für Verleumdungen und Ehrenbeleidigungen gelten strafrechtlich die normal üblichen Kriterien, nämlich, dass sie öffentlich und in Anwesenheit von einer oder mehreren Personen stattfinden müssen, allerdings sind die Voraussetzungen bei solchen Delikten schon im herkömmlichen Sinn dem Normalbürger wenig bekannt(4). Bei Internetdelikten, z.B. Hasspostings (die fast immer strafrechtlich relevante Inhalte aufweisen) sind die Gerichte wegen der Abgrenzung und der enormen Zahl solcher Postings meist völlig überfordert, noch mehr gilt dies für sogenannte „Shitstorms“, die häufig zwar nur Missbilligungen, oft jedoch auch Beleidigungen enthalten. Hier ist eine genaue Analyse wegen der Zahl solcher öffentlichen Äußerungen fast unmöglich, weshalb es auch selten zu Anzeigen kommt, was zu einer Art „Duldung“ solcher Auswüchse im Internet führt, umsomehr als das Internet besonders bei politischen Meinungen oft wegen der Überschneidung nationaler und internationaler Rechtsprechungen als „rechtsfreier Raum“ aufgefasst wird. Einige Gesetze wurden inzwischen zwar „de jure“ angepasst, allerdings erst ab ca. 2008 als die vorher völlig unvorbereiteten Rechtsprechungen durch die Finanzkrise auf die neuen Medium aufmerksam wurden.

 

Eine besondere Schwierigkeit besteht in den oft übertriebenen Forderungen nach der „Sicherheit von persönlichen Daten“, was letztlich auch die Duldung mancher Internetdelikte zur Folge hat (an die Duldung regelmäßiger Zusendungen von Spam-Mails haben wir uns ja bereits gewöhnt - dagegen würde allerdings auch kein verstärkter Datenschutz helfen!).

 

Als Resumée dieses Beitrags kann nur dazu aufgefordert werden, den sinnvollen Umgang mit dem Internet möglichst frühzeitig in die Lehrprogramme von Schulen aufzunehmen, was zunächst eine intensive Schulung des Lehrpersonals verlangt, weil solche Lehrprogramme selbstverständlich auf das Alter der Schülerinnen abgestimmt werden müssen. Der Unterricht mit den neuen Medien umzugehen, sollte bereits in den ersten Volksschulklassen beginnen und in mittleren bzw. höheren Schulen auch das zielgerichtete Recherchieren von Fakten und deren kritische Bewertung enthalten.

 

Vielleicht gelingt es, trotz Internet, auch in ein paar Jahrzehnten noch eine Spur von Individualismus zu retten.

 

(4.2.2016)

 

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1). Rasanten Auftrieb erhielt das Internet seit dem Jahr 1993, als der erste grafikfähige Webrowser namens Mosaik veröffentlicht und zum kostenlosen Download angeboten wurde, der die Darstellung von Inhalten des WWW ermöglichte.

 

2). e-mails gab es schon vor der Einführung des Internets über nationale und internationale Poststandleitungen. Der Autor dieses Beitrages hatte ab 1985 regelmäßig mit selbst programmierten e-mail-Formaten diesen Weg für die schnelle Übermittlung von Daten zwischen dem Firmensitz in Mannheim und Filialen in Oberbayern und Italien verwendet. Der Vorteil gegenüber FAX oder Fernschreiber lag darin, dass die Daten automatisch in die hauseigenen Datenbanken eingelesen werden konnten. 

 

3). Die Schule des griechischen Philosophen Aristoteles (384-322 v. Chr.) wurde Peripatos genannt. Dass sich dieser Name direkt vom Wort „peripatein“ (wandeln) ableitete, wird heute als falsch angesehen. Griechischen Philosophenschulen wurden oft nach dem Ort wo sie sich befanden benannt, Peripatos war ein Weg unterhalb der Akropolis in Athen).

 

4. Üble Nachrede, Verleumdung und Verhetzung:  http://www.strafrecht-wien.at/strafverteidiger-rechtsanwalt/ueble-nachrede-verleumdung-verhetzung-unschuldsvermutung/

 

 

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